
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen der Electrolux Service GmbH, Fürther Straße 246 in 90429 Nürnberg, Geschäftsführer Ralf Hansel, Klaus Wührl, Sitz Nürnberg, HRB-Nr. 21570, Umsatzsteuer ID-Nr. DE 241802828, ILN 40 11891 00000 6 (im Folgenden kurz Electrolux) und unseren Kunden. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs-, Liefer und Reparaturbedingungen abweichende bzw. ergänzende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an. Diese Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingun-gen gelten deshalb auch dann ausschließlich, wenn Electrolux in Kenntnis derartiger Bedingungen eines Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Soweit ein Vertragsschluss über Handelsplattformen (z. B. im Internet) zustande kommt, gelten zusätzlich ggf. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters dieser Handelsplattformen, über die sich der Kunde über die Anbieter der jeweiligen Handelsplattform informieren kann.
Der Verkauf, die Lieferung und die Reparatur von Waren durch Electrolux umfassen die eigentliche Lieferung bzw. Reparatur der Ware und die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der Reparatur, insbesondere durch Befragung des Kunden nach seiner Zufriedenheit (vgl. Ziffer V.). Für Reparaturen im Rahmen der Garantie finden die Garantiebedingungen der Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH Anwendung, die jedem Gerät beiliegen. Für die Vor- und Nachbereitung der Garantieleistungen, insbesondere durch Befragung des Kunden nach seiner Zufriedenheit gilt Ziffer V entsprechend.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für alle Bestellungen oder Reparaturaufträge eines Verbrauchers gilt das nachfolgende Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung einer Dienstleistung jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Electrolux Service GmbH
Fürther Straße 246
90429 Nürnberg
oder
Telefax-Nr.: 0180/5001194
oder
E-Mail: ersatzteile.aeg@electrolux.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bezie-hungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann bei der Erbringung einer Dienstleistung dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen sind, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt im Falle der Erbringung einer Dienstleistung vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
3. Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt dies ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines entsprechen-den Vertrages dar. Geht eine entsprechende Bestellung des Kunden bei Electrolux ein und bestätigt Electrolux dem Kunden den Auftrag nicht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail (Auftragsbestätigung), nimmt Electrolux das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages erst dann an, wenn Electrolux die bestellte Ware an den Kunden versendet. Eine Bestätigung allein über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung) stellt noch keine Annahme des Vertrages durch Electrolux dar.
1.2 Stellt Electrolux während der Bearbeitung einer Bestellung fest, dass eine vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar ist, informiert Electrolux den Kunden hierüber. Ist eine Lieferung der bestellten Ware innerhalb von 30 Tagen nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten. Kann Electrolux ohne eigenes Verschul-den die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer Auftragsbestätigung liefern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
2. Lieferung
2.1 Die bestellten Waren entsprechen dem jeweiligen technischen Stand der Fertigung. Technische Änderungen, welche die Funktion der Waren nicht beeinträchtigen, behält sich Electrolux vor.
2.2 Electrolux liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Deutschland. Eine Lieferadresse außerhalb Deutschlands bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung einer Ware sind lediglich voraussichtliche Angaben und sind als ungefähre Richtwerte zu verstehen. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn diese in einer Bestellbestätigung ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet werden.
2.4 Die Kosten und – wenn der Kunde kein Verbraucher ist - auch die Gefahr des Versandes trägt der Kunde.
2.5 Die Electrolux nimmt Ersatzteile von Kunden, die Unternehmer sind, innerhalb von vier Wochen ab Datum des Lieferscheins zurück, soweit diese Ersatzteile unbenutzt und in Original-Verpackung zurückgeschickt werden. Bei der Rücksendung sind die Lieferschein- und Rechnungsnummer der Electrolux anzugeben. Bereits montierte Ersatzteile sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Electrolux schreibt dem Kunden den Warenwert solcher Rücksendungen gut abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20%. Die Rechte eines Kunden, der Verbraucher ist, werden von dieser Regelung nicht berührt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Electrolux zzgl. Verpackung und Versandkosten und, soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, zzgl. Umsatzsteuer (soweit noch nicht bereits ausgewiesen).
3.2 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist sofort fällig nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung. Leistet der Kunde die Vergütung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstel-lung, kommt der Kunde in Verzug. Electrolux wird einen Kunden, der Verbraucher ist, auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hinweisen. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstel-lung unsicher ist, kommt der Kunde, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Electrolux (im Folgenden kurz Vorbehaltsware).
3.4 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgendes: Der Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemä-ßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern, ohne den bestehenden Eigentumsvorbehalt offenzulegen. Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist ohne Zustimmung der Electrolux nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese zur Sicherung zu übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird aus-schließlich im Namen der Electrolux und deren Interesse vorgenommen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe sicherungshalber an die Electrolux ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht der Electrolux gehörenden Waren veräußert, tritt der Kunde die Forderung nur in Höhe des von Electrolux in Rechnung gestellten Betrages (inkl. Umsatz-steuer) an Electrolux ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des so entstandenen Miteigentumsanteils der Electrolux an der veräußerten Sache. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefe-rungsvertrages verwendet, so wird die Forderung des Kunden hieraus im gleichen Umfang an Electrolux abgetreten, wie vorstehend für die Weiterveräußerung bestimmt. Die abgetretenen Forderungen dienen uns in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware. Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde jedoch berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Electrolux wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der Electrolux freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1 Electrolux leistet Gewähr dafür, dass die Ware keinen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüber-gangs auf den Kunden vorlag. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach dem Kaufrecht zu (§§ 434 BGB ff.). Ist der Kunde kein Verbraucher, entscheidet jedoch Electrolux über die Art der Nacher-füllung.
4.2 Mängelansprüche des Kunden gegenüber Electrolux verjähren in zwei Jahren ab Lieferung. Ist der Kunde kein Verbraucher, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Lieferung.
4.3 Ist der Kunde kein Verbraucher und ist der Vertrag auch für den Kunden ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und einen Mangel gegenüber Electrolux unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss der Mangel unverzüglich nach der Entdeckung gerügt werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Für die Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Electrolux wird sich auf diese Regelung nicht berufen, wenn der Mangel arglistig ver-schwiegen wurde, Electrolux ihre Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels bereits ausdrücklich anerkannt hat oder Electrolux sonst für vorsätzliches Verhalten haftet. Die vorgenannten Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn Electrolux eine andere als die vereinbarte Menge geliefert hat, sofern die gelieferte Menge nicht so offensichtlich von der Bestellung abweicht, dass eine Genehmigung des Bestellers als ausgeschlossen betrachtet werden muss.
4.4 Die Rechte des Kunden bleiben unberührt für den Fall, dass Electrolux den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Electrolux nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die Electrolux dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparaturbedingungen
1. Ausführung der Reparatur
1.1 Großgeräte (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) repariert Electrolux am Aufstellort, es sei denn, das Gerät kann nur in einer Werkstatt fachgerecht repariert werden; in letzterem Fall holt Electrolux das Gerät beim Kunden auf dessen Kosten ab. Der Zeitpunkt der Reparatur kann nur tagesgenau bestimmt werden. Die Festlegung auf eine bestimm-te Uhrzeit ist leider nicht möglich und - sollte sie dennoch erfolgen – grundsätzlich nur unverbindlich, da die Dauer von Reparaturen aus anderweitigen Aufträgen am selben Tag regelmäßig nicht vorhersehbar ist.
1.2 Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.
1.3 Stellt sich nach Beginn der Reparatur heraus, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht in einem wirtschaft-lich vertretbaren Verhältnis zum aktuellen Wert des Gerätes stehen, werden die Arbeiten unterbrochen und dem Kunden die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Genehmigung mitgeteilt. Zeigen sich bei der Reparatur Mängel, deren Beseitigung über den eigentlichen Reparaturauftrag hinausgeht, wird Electrolux dem Kunden die geschätzten Mehrkos-ten mitteilen. Eine Erweiterung des Reparaturumfanges bedarf der Zustimmung des Kunden.
1.4 Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von fünf Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind zwei Arbeitswerte für die Arbeitsvor-bereitung enthalten.
1.5 Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen.
1.6 Die Reparaturkosten sind unmittelbar nach Abschluss der Reparatur zu entrichten.
1.7 Elektrische Geräte dürfen nach den einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nur von entsprechenden Elektrofachkräften repariert werden.
2. Ansprüche wegen Mängeln und Schadensersatz
2.1. Im Falle einer mangelhaften Reparatur stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht zu (§§ 634 ff.). Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Werkleistung verjähren in einem Jahr. Ziffer III. Nr. 4.4 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen gilt entsprechend.
2.2 Wegen Schadensersatzansprüchen des Kunden aus einer mangelhaften Reparatur gilt Ziffer III. Nr. 5 dieser Allge-meinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen entsprechend.
3. Pfandrecht
Electrolux steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von Electrolux gelangten Geräten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens drei Monate nach schriftlicher Auffor-derung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Postnachnahmesendung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung der Electrolux für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf dieser Frist ist Electrolux berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern, wobei Electrolux den Verkauf einen Monat zuvor ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.
V. Kundenzufriedenheit und Datenschutz
1. Die Leistungen der Electrolux umfassen auch die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der Reparatur. Im Rahmen der Vorbereitung der Reparatur spricht Electrolux mit dem Kunden einen Termin sowie Art und Weise der Reparatur ab. Die Nachbereitung dient allein dazu, die Zufriedenheit des Kunden mit der Warenlieferung bzw. Reparatur zu ermitteln. In diesem Zusammenhang kontaktiert Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dienstleis-ter den Kunden zeitnah nach Auslieferung der Ware bzw. der Reparatur per Post, E-Mail oder telefonisch. Electrolux wird basierend auf diesen Rückmeldungen der Kunden ggf. die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Beanstandungen zu beheben oder für die Zukunft zu vermeiden. Electrolux möchte so sicherstellen, dass die gelieferten Waren bzw. die ausgeführten Reparaturen und die Abwicklung des Auftrages die Erwartungen der Kunden erfüllen. Diese Nachbereitung der Lieferung sieht Electrolux deshalb als wesentlich an für einen guten Service.
2. Soweit der Kunde Electrolux personen- oder firmenbezogene Daten zur Verfügung stellt, verwendet Electrolux diese Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, wenn nicht der Kunde einer weitergehenden Verwendung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt hat. Auf Anfrage wird Electrolux den Kunden über die über ihn gespeicherten Daten und die Herkunft dieser Daten informieren.
3. Electrolux wird personen- oder firmenbezogene Daten im Rahmen der technisch sinnvollen Möglichkeiten so speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation über das Internet oder per E-Mail kann jedoch eine vollständige Datensicherheit durch Electrolux nicht gewährleistet werden. Die Regelungen des Datenschutz-gesetzes bleiben unberührt.
VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand 01.03.2012


